Wahlrechtsreformen und deren Scheitern gehören seit mindestens 20 Jahren zur demokratischen Tradition Italiens. 2014 wurde Silvio Berlusconis Wahlgesetz „Porcellum“ durch das italienische Verfassungsgericht für ungültig erklärt. Schon Porcellum sollte der führenden Partei einen riesigen Mehrheitsbonus garantieren. 2006 war schon die Calderoli-Reform durch Volksamstimmung gescheitert. 2016 trat Ministerpräsident Renzi zurück, nachdem seine Verfassungs- und Wahlrechtsreform in einem Referendum abgelehnt worden war. Seine 2015 vorgelegt Wahlrechtsreform, das ebenfalls einen sehr großen Mehrheitsbonus vorsah wurde dann 2017 durch das Verfassungsgericht in zentralen Punkten gekippt. 2020 versuchte es die Lega Nord unter Salvini mit einer Reform, die ein reines Mehrheitswahlrecht mit dem, aus dem Vereinigten Königreich bekannten Prinzip „First past the post“. Das Verfassungsgericht ließ hierüber gar kein Referendum zu, da der Gesetzesantrag als Wahlrechtsreform unzulässig sein – kein hinreichend demokratisches Wahlsystem mehr übrig bleibe.
Nun hat es Giorgia Meloni erwischt. Ihre Wahlrechtreform wollte eine Direktwahl des oder der Regierungschefs oder -chefin erzwingen und wiederum einen satten Mehrheitsbonus vergeben. Die Opposition im Parlament leistete massiven Widerstand gegen das Gesetz und schließlich hatte Meloni für ihr Vorhaben keine eigene Mehrheit mehr. Das Gestez wurde mit 188 zu 187 Stimmen abgelehnt. Melonis Koalition aus ihrer Partei Fratelli d`Italia, Lega, Forza Italia und der kleinen Fraktion No Moderati verfügt im Abgeordnetenhaus eigentlich über 237 Sitze. Die Niederlage ist somit massiv, in Deutschland wäre es schwer vorstellbar, dass ein Kanzler oder eine Kanzlerin nach einer solchen massiven Niederlage an einem wichtigen Gesetzesvorhaben ohne Vertrauensfrage im Amt bleibt.
Die Wahlrechtsreformen, die in den letzten zwei Dekaden regelmäßig an Justiz oder am Volk scheitern zielen immer auf die Herstellung eines Mehrheitswahlrechts oder zumindest einem dem Mehrheitswahlrecht stark ähnelnden Systems hin. Stets sind die Vorschläge so designt, dass die stärkste Partei eine unbestritten führende Rolle erhält. Kleine Parteien könnten einen Teil ihrer Bedeutung nur doch Wahlabsprachen, Listenverbindungen oder gemeinschaftlichen Kandidaturen (als Juniorpartner) erhalten. Es ist also nicht sehr überraschend, dass im Fall von Abstimmungen darüber Abgeordnete kleinerer Parteien von der Fahne zu gehe neigen, selbst wenn sie sich in einer Regierungskoalition befinden. Dies scheint Giorgia Meloni nun auch erfahren zu haben. Die Wahlrechtsreformen argumentieren stets mit „politischer Stabilität“.
Aber zumindest für die neuere Zeit lässt sich eigentlich nicht sagen, die Zersplitterung sei ein ganz wesentliches Problem für die parlamentarische Arbeit. Das Abgeordnetenhaus verfügt über 400 Sitze. Durch das Wahlrecht sind in der Tat viele und auch viele kleine Parteien im Parlament vertreten. Einige dieser kleinen schließen sich in gemeinsamen „technischen Fraktionen“ zusammen, wie etwa der Gruppo Mista (der gemischten Gruppe) mit 22 Abgeordneten. Nimmt man also die Gruppo Miste und addiert alle Fraktionen mit 10 oder weniger Sitzen (10 Sitze reräsentieren 2,5 Prozent der Sitze), dann sind 57 Sitze oder 14 Prozent an Kleinparteien dieser Art vergeben. Übrig bleiben fünf große Fraktionen von 117 Sitzen bis 48 Sitzen. Die Regierungskoalition besteht zwar aus 4 Parteien der Rechten, hätte jedoch als Drei-Parteien-Koaliton der Fratelli, der Lega und Forza Italia eine komfortable Mehrheit von 227 Sitzen. Die beiden großen Oppositonsfraktionen PD und M5S kommen nur auf 116 Sitze. Diese Verhältnisse sehen keineswegs nach politischer Instabilität aus.
Im Senat, der zweiten Kammer, sieht die Lage recht ähnlich aus. Der Senat verfügt über 200 Sitze. Davon hält die Regierungskoalition (aus vier Parteien) 115 Sitze und die Dreierkoalition ohne die kleine Nio Moderati immer noch 113 Sitze. Die beiden großen Oppositionsfraktionen verfügen über 40 bzw 28 und somit zusammen 68 Sitze. Zwar sind nun noch zahlreiche kleine Parteien vertreten, aber deren Sitze summieren sich auf lediglich 17 Sitze oder 8,5 Prozent des Senats. Auch in dieser Kammer würde politische Instabilität andere Ursachen haben müssen, als das Wahlrecht.
Der nun gescheiterte Versuch war sicherlich nicht der letzte einer führenden Partei, Instabilität herbeizureden, um durch eine zweifelhafte Wahlrechtsreform seine eigene Machtposition zu befestigen und die italienische Demokratie zu beschädigen. Und es bleibt zu hoffe, dass es auch nicht das letzte Mal war, dass Justiz, Volk oder Parlament diese Umtriebe beenden.
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