4 Bewerber der AfD und ein parteiloser Bewerber versichen ihre Kandidatur gerichtlich durchzusetzen
In Niedersachsen wurden 18 Wahl-Bewerber im Vorfeld der Kommunalwahl überprüft und im Ergebnis fünf von Ihnen nicht zugelassen, da Zweifel an ihrer Verfassungstreue bestünden. Es handelt sich dabei um vier Kandidaten der AfD und einen parteilosen Kandidaten. Er parteilos Bewerber ist Eugen Nazarenus, die vier AfD-Kandidaten sind Thorsten Moriße, Stephan Bothe, Martin Sichert und Justin Vogel. Alle abgelehnten Bewerber klagen gegen diese Entscheidungen, Eilanträge von Sichert und Bothe wurden allerdings bereits abgelehnt. Allen diesen Entscheidungen der Wahlausschüsse waren, durch die Kommunalaufsicht angestoßene Überprüfungen und Stellungnahmen des Verfassungsschutzes vorausgegangen.
Nazarenus, so diese Stellungahme stehe der sog. Reichsbürger-Szene nahe. In diesem Fall war die Kommunalaufsicht zwar zu dem Schluss gelangt, Aussagen des Bewerbers wiesen starke Tendenzen zu Thesen der Reichsbürger-Szene auf, diese reiche jedoch nicht aus, ihn klar aus „Reichsbürger“ einzuordnen. Der Stadtwahlausschuss der Stadt Weener schätzte dies anders ein und ließ den Bewerber nicht zur Wahl des Bürgermeisteramtes zu.
AfD-Politiker Thorsten Moriße möchte Oberbürgermeister von Wilhelmshaven werden, Martin Sichert Landrat des Kreises Friesland, Stephan Bothe Landrat von Lüneburg und Justin Vogel Bürgermeister in Herzberg am Harz. In allen diesen Fällen entschieden die zuständigen Wahlausschüsse zur Nichtzulassung der Kandidaten und in allen diesen Fällen gehen die nicht zugelassenen Bewerber gerichtlich gegen die Entscheidung vor.

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